Es gibt eine für ganz Deutschland geltende Rahmenordnung für die DSH (Neue Fassung vom 8.6.2004). In diesem Rahmen gestalten die einzelnen Universitäten die Prüfungen selbstständig. Daher unterscheiden sich die Aufgabenstellungen. Sie sollten sich deshalb auf jeden Fall bei der von Ihnen gewählten Hochschule erkundigen und sich ein Prüfungsbeispiel zuschicken lassen.
Eine DSH, die Sie auf der Basis der Rahmenordnung an einer deutschen Hochschule abgelegt haben, wird aber in der Regel von anderen Hochschulen anerkannt.
Die Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH ist an vielen Hochschulen die Zulassung zum Fachstudium. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der DSH; sie wird jedoch empfohlen.
Die DSH besteht aus zwei Teilen: den schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftlichen Teilprüfungen finden vor der mündlichen statt.
In der Regel darf zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfungsteile ein einsprachiges Wörterbuch benutzt werden.
Die schriftliche Prüfung dauert drei bis vier Zeitstunden und umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Die vier Aufgabenbereiche können in den Teilprüfungen auch kombiniert werden, so dass die schriftliche Prüfung aus zwei, drei oder vier Teilprüfungen bestehen kann. In jedem Fall werden aber alle vier Aufgabenbereiche geprüft.
Das Verständnis der Prüfungstexte und die Bearbeitung der Aufgaben erfordern keine speziellen Fachkenntnisse.
Damit Sie sich genauer über die einzelnen Prüfungsteile informieren können, werden diese im Folgenden näher beschrieben.
Im Aufgabenbereich "Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes" sollen Sie zeigen, dass Sie Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich mit Verständnis folgen können sowie dass Sie sinnvoll Notizen dazu anfertigen und damit arbeiten können.
Der Hörtext ist 50-100 Zeilen lang. Vor der Präsentation werden Sie über den thematischen Zusammenhang informiert. Der Text wird Ihnen dann ein- oder zweimal vorgelesen. Dabei dürfen Sie Notizen machen. Vor dem letzten Vortrag werden Ihnen Aufgaben gestellt, die an den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich kombiniert sein können:
Die Leistungen werden danach bewertet, ob die gestellte Aufgabe vollständig und angemessen erfüllt wurde. Dabei werden inhaltliche Aspekte stärker berücksichtigt als die sprachliche Korrektheit.
Im Prüfungsteil "Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes" wird getestet, ob Sie fähig sind, einen schriftlich vorgelegten Text zu verstehen. Sie sollten die Aufgaben dazu in selbstständigen schriftlichen Formulierungen bearbeiten und dabei unbedingt vermeiden, ganze Textpassagen abzuschreiben. Es wird Ihnen ein weitgehend authentischer Text von 30-60 Zeilen Länge vorgelegt, dem eine Grafik oder ein Schaubild beigefügt sein können.
Bei diesem Prüfungsteil sind wieder verschiedene Aufgaben möglich, wie z.B.:
Auch in diesem Teil der Prüfung werden die Leistungen danach bewertet, ob die gestellte Aufgabe vollständig und angemessen erfüllt wurde. Dabei werden inhaltliche Aspekte grundsätzlich stärker berücksichtigt als die sprachliche Korrektheit.
Im Prüfungsteil "Vorgabenorientierte Textproduktion" sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, sich selbstständig und zusammenhängend zu einem an Vorgaben gebundenen Thema schriftlich zu äußern. Dazu sollen Sie einen längeren zusammenhängenden Text schreiben. Als Vorgaben können Ihnen z.B. Thesen, Kurztexte, Grafiken oder Bilder präsentiert werden.
Auch hier gibt es unterschiedliche Aufgabentypen, wie z.B.:
Bewertet werden hierbei neben den inhaltlichen Aspekten (wie Textaufbau und Kohärenz) vor allem die sprachliche Leistung.
Im Prüfungsteil "Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen" sind die Aufgaben textgebunden. Es werden Fragen zum Verstehen sowie Ergänzungs- und Umformungsaufgaben zu sprachlichen Strukturen gestellt, die in der Sprache der Wissenschaften häufig verwendet werden.
Zur DSH gehört in der Regel auch eine mündliche Prüfung, die maximal 20 Minuten dauert. An einigen Hochschulen wird auf die mündliche Prüfung verzichtet, wenn durch die Teilnahme an der DSH vorgeschalteten Sprachkursen zur mündlichen Kommunikation und/oder durch die Teilnahme an einer mündlichen Prüfung vor der DSH die mündliche Leistung des Studienbewerbers ermittelt wird. Genaueres erfahren Sie von der Hochschule, an der Sie sich bewerben.
In der mündlichen Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie einen Vorgang, einen allgemeinverständlichen Sachverhalt oder Gedankenzusammenhang aus dem wissenschaftlichen Bereich verstehen und sich sprachlich angemessen damit auseinandersetzen können. Getestet werden die folgenden Fähigkeiten: Verstehen, Referieren und Kommentieren. Zudem wird getestet, ob Sie in einem Gespräch über studienrelevante Sachverhalte angemessen reagieren können.
Häufig ist die Grundlage für die mündliche Prüfung ein kurzer Text, ein Schaubild oder Ähnliches. Die Themen stammen aus dem universitären Bereich.
Die Aufgaben können sich auf die Vorlage beziehen; es können aber auch ergänzende und weiterführende Aspekte angesprochen werden. Es ist zudem möglich, dass das Prüfungsgespräch ohne schriftliche Vorlage geführt wird.
Vor der mündlichen Prüfung erhalten Sie in der Regel eine Vorbereitungszeit von ca. 20 Minuten. Die Zeit müssen Sie nutzen, um die wesentlichen Inhalte zu erkennen und um zu überlegen, in welche Richtung weiterführende Fragen gehen könnten. Überdenken Sie auch Ihren eigenen Standpunkt zum Thema.
An manchen Hochschulen wird die mündliche Prüfung auch in Form von Gruppenprüfungen mit zwei oder drei Teilnehmern durchgeführt.
Bei der Bewertung Ihrer Leistung wird vor allem auf folgende Punkte geachtet.
Das Prüfungsergebnis weist das Ergebnis auf drei Stufen aus: DSH 1, DSH 2 oder DSH 3. Eine mindestens mit dem Ergebnis DSH 2 bestandene Prüfung gilt als Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse zur Zulassung oder Einscheibung in allen Studiengängen.
Jeder Kandidat kann seine Prüfungsunterlagen einsehen, sobald alle Ergebnisse vorliegen.
In der Regel wird die DSH drei bis vier Wochen vor Semesterbeginn an den Hochschulen in Deutschland abgenommen. Die konkreten Termine legen die Hochschulen selbst fest. Die Hochschule, bei der Sie sich um einen Studienplatz bewerben, wird Ihnen die nächsten Prüfungstermine (in der Regel zu Semesteranfang) nennen.
Wenn Sie die DSH nicht bestehen, müssen Sie an vielen Universitäten einen Antrag auf einen Lernplatz in einem Vorbereitungskurs stellen. An anderen Universitäten sind Sie automatisch zu der Teilnahme an einem solchen Kurs berechtigt, wenn Sie an einer DSH dieser Hochschule ohne Erfolg teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Prüfung ist an vielen Hochschulen kostenfrei. An einigen Hochschulen wird jedoch eine Gebühr von ca. 30 bis 80 Euro erhoben.
Die DSH kann wiederholt werden. Näheres regeln die örtlichen Prüfungsordnungen.
Nähere Informationen gibt es an der Hochschule, an der Sie ein Studium aufnehmen möchten.